Vertragsbedingungen
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Arbeitsplatz | Die Mietwerkstatt stellt dem Mieter einen Arbeitsplatz zur Verfügung. |
Werkzeuge | Dem Mieter wird von der Mietwerkstatt eine gut ausgerüstete Werkzeugkiste übergegeben. Weitere Werkzeuge und Geräte können dazugemietet werden. Insbesondere für Reparaturen an Fahrzeugen kann ein mobiler Fahrzeuglift gemietet werden. (Vorbestellung nötig) Der Mieter darf sein eigenes Werkzeug mitbringen. |
Material |
Sämtliches Verbrauchsmaterial und Ersatzteile können bei der Mietwerkstatt zu fairen Preisen bezogen werden. Ersatzteile und Servicematerial müssen 2 Arbeitstage vorher bestellt werden. Diese werden vom Mieter bei Übernahme bar bezahlt. Es ist dem Mieter freigestellt das benötigte Material selber mitzubringen. |
Entsorgung | Für sämtliches Material welches bei der Mietwerkstatt zurückgelassen wird, werden dem Mieter die Kosten für die Entsorgung nach Aufwand belastet. Für Material welches bei der Mietwerkstatt bezogen wurde, entfallen die Entsorgungskosten. |
Hilfestellung Fachpersonal |
Benötigt der Mieter Hilfe von Fachpersonal, wird der Aufwand nach effektiv benötigter Zeit verrechnet. |
Schäden | Sämtliche Schäden welche der Mieter an Werkzeugen, Einrichtungen und Geräten verursacht, müssen vom Mieter bezahlt werden. Auch Handwerkzeuge wie Schraubenzieher und Schlüssel sind ersatzpflichtig. |
Reinigung | Nach abgeschlossener Arbeit wird das vom Mieter verwendete Werkzeug sowie der Arbeitsplatz in sauberem Zustand zurück gegeben. Bei Mängeln wird ein Reinigungskostenbeitrag von Fr. 30.-- belastet. |
Zahlungen | Es wird für alle Aktivitäten in der Mietwerkstatt Barzahlung oder Vorkasse vereinbart. Ohne ausdrückliche Abmachung werden keine Leistungen auf Kredit meinerseits akzeptiert. |
Haftung |
Der Mieter haftet selbst für die von Ihm erstellten Werke oder seine durchgeführten Reparaturen und Arbeiten. Die Mietwerkstatt kann nicht für fehlerhafte Reparaturen oder Konstruktionen haftbar gemacht werden.
Mietbedingungen zum Ausdrucken als pdf-File
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